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   BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1047/93   

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https://dejure.org/1993,6522
BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1047/93 (https://dejure.org/1993,6522)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.1993 - 2 BvR 1047/93 (https://dejure.org/1993,6522)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 2 BvR 1047/93 (https://dejure.org/1993,6522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16a Abs. 1; VwVfG § 51
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags - Tatbestand "politisch Verfolgter"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1047/93
    Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" sind daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]).

    Schon diese Bewertung des Vorbringens erweist sich nach den vorstehend dargelegten Maßstäben als verfassungsrechtlich nicht haltbar; sie überschreitet den den Fachgerichten eingeräumten Wertungsrahmen (vgl. dazu BVerfGE 76, 143 [161 f]).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1047/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist der angegriffene Beschluß aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1047/93
    Dies gilt insbesondere auch bei einer Ablehnung des Asylantrags durch das Bundesamt als offensichtlich unbegründet oder einer anderen ein vorläufiges Bleiberecht des Asylbewerbers bis zum Abschluß der gerichtlichen Prüfung im Hauptsacheverfahren ausschließenden Entscheidung des Bundesamtes über ein Asylbegehren, wenn sie Gegenstand der Überprüfung im gerichtlichen Eilverfahren ist (vgl. dazu auch BVerfGE 67, 43 [60 ff]).
  • BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86

    Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt -

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1047/93
    Es kann daher offenbleiben, ob die vom Bundesverfassungsgericht hierzu aufgestellten Grundsätze (vgl. die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 1988 - 2 BvR 991/87 - InfAuslR 1989, S. 28 [30 f], vom 17. Januar 1991 - 2 BvR 1243/90 - InfAuslR 1991, S. 133 [135] und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 2245/92 - InfAuslR 1993, S. 304 ; vgl. auch BVerwGE 77, 323 [327]) auch auf den mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens vom 26. Juni 1992 (BGBl. I S. 1126) geltenden Rechtszustand unverändert übertragen werden können, wie dies die Verfassungsbeschwerde mit beachtlichen Erwägungen geltend macht.
  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Maßstäbe für die Beurteilung

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1047/93
    Es kann daher offenbleiben, ob die vom Bundesverfassungsgericht hierzu aufgestellten Grundsätze (vgl. die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 1988 - 2 BvR 991/87 - InfAuslR 1989, S. 28 [30 f], vom 17. Januar 1991 - 2 BvR 1243/90 - InfAuslR 1991, S. 133 [135] und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 2245/92 - InfAuslR 1993, S. 304 ; vgl. auch BVerwGE 77, 323 [327]) auch auf den mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens vom 26. Juni 1992 (BGBl. I S. 1126) geltenden Rechtszustand unverändert übertragen werden können, wie dies die Verfassungsbeschwerde mit beachtlichen Erwägungen geltend macht.
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1047/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist der angegriffene Beschluß aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 1243/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1047/93
    Es kann daher offenbleiben, ob die vom Bundesverfassungsgericht hierzu aufgestellten Grundsätze (vgl. die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 1988 - 2 BvR 991/87 - InfAuslR 1989, S. 28 [30 f], vom 17. Januar 1991 - 2 BvR 1243/90 - InfAuslR 1991, S. 133 [135] und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 2245/92 - InfAuslR 1993, S. 304 ; vgl. auch BVerwGE 77, 323 [327]) auch auf den mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens vom 26. Juni 1992 (BGBl. I S. 1126) geltenden Rechtszustand unverändert übertragen werden können, wie dies die Verfassungsbeschwerde mit beachtlichen Erwägungen geltend macht.
  • BVerfG, 22.09.1988 - 2 BvR 991/87
    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1047/93
    Es kann daher offenbleiben, ob die vom Bundesverfassungsgericht hierzu aufgestellten Grundsätze (vgl. die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 1988 - 2 BvR 991/87 - InfAuslR 1989, S. 28 [30 f], vom 17. Januar 1991 - 2 BvR 1243/90 - InfAuslR 1991, S. 133 [135] und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 2245/92 - InfAuslR 1993, S. 304 ; vgl. auch BVerwGE 77, 323 [327]) auch auf den mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens vom 26. Juni 1992 (BGBl. I S. 1126) geltenden Rechtszustand unverändert übertragen werden können, wie dies die Verfassungsbeschwerde mit beachtlichen Erwägungen geltend macht.
  • BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2333/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Würdigung von Auskünften im Rahmen der

    b) Es kann offen bleiben, ob die verfassungsrechtlichen Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht für die fachgerichtliche Beurteilung der Beachtlichkeit von Asylfolgeanträgen aufgestellt hat (vgl. die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 1988 - InfAuslR 1989, 28 >30 f.<, vom 17. Januar 1991 - InfAuslR 1991, 133 >135< und vom 11. Mai 1993 - InfAuslR 1993, 304 ; vgl. auch BVerwGE 77, 323 >327<), auch auf den mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens vom 26. Juni 1992 (BGBl. I S. 1126) geltenden Rechtszustand unverändert übertragen werden können (vgl. dazu auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1993 - 2 BvR 1047/93 -).
  • BVerfG, 04.10.1994 - 2 BvR 2838/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung eines Asylfolgeantrags im

    a) Es kann offen bleiben, ob die verfassungsrechtlichen Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht für die fachgerichtliche Beurteilung der Beachtlichkeit von Asylfolgeanträgen aufgestellt hat (vgl. die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 1988 - InfAuslR 1989, 28 [30 f.]; vom 17. Januar 1991 - InfAuslR 1991, 133 [135] und vom 11. Mai 1993 - InfAuslR 1993, 304 ; vgl. auch BVerwGE 77, 323 [327]), auch auf den mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens vom 26. Juni 1992 (BGBl. I S. 1126) geltenden Rechtszustand unverändert übertragen werden können (vgl. dazu auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1993 - 2 BvR 1047/93 -).
  • VG Freiburg, 24.03.1994 - A 5 K 12857/93

    Antrag auf Durchführung eines Asylfolgeverfahrens; Zulässigkeit einer

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